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Wichtige Information
Sondernutzung öffentlicher
Verkehrsflächen
Immer wieder kommt es zu Problemen bei veranlassten und genehmigten Absperrungen und Beschilderungen an öffentlichen Verkehrsflächen. Fahrzeuge werden oft in den Halteverbotszonen verkehrswidrig abgestellt. Hierdurch kommt es folglich vermehrt zu Komplikationen beim Ablauf der Kranarbeiten.
Wir weisen darauf hin, dass dadurch entstehende Warte- bzw. Standzeiten zur Einsatzzeit zählen und vom Kunden zu tragen sind. Dies gilt ebenso für anfallende Kosten für Ihr Personal oder Ihre Geräte/Maschinen. Ebenso werden Ansprüche von Dritten nicht von uns übernommen.
Um diese Problematik möglichst zu umgehen, bitten wir um frühzeitige Terminplanung von mindestens 1,5 Wochen vor Einsatzbeginn, denn nur wenn dieser Termin eingehalten wird und die Beschilderung entsprechend frühzeitig aufgestellt wird, sind die Fahrzeuge, die sich im Halteverbot befinden, durch die Polizei zu Lasten des Halters abzuschleppen.




