Über uns  
Instandsetzung  
Bergungs- und Abschleppdienst  
Kranarbeiten  
Schwertransporte  
Baumaschinenvermietung  
Arbeitsbühnenvermietung  
Gondelfahrten  
Fuhrpark  
Downloads  
Jobs  
Zu Verkaufen  
Standort  
AGB  
     AGB Kfz-Reparatur  
     VBA  
     BSK  
 
 
Unsere AGBs

Bitte wäheln Sie die entsprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus der Unternavigation aus.


Wichtige Information
Sondernutzung öffentlicher Verkehrsflächen

Immer wieder kommt es zu Problemen bei veranlassten und genehmigten Absperrungen und Beschilderungen an öffentlichen Verkehrsflächen. Fahrzeuge werden oft in den Halteverbotszonen verkehrswidrig abgestellt. Hierdurch kommt es folglich vermehrt zu Komplikationen beim Ablauf der Kranarbeiten.

Wir weisen darauf hin, dass dadurch entstehende Warte- bzw. Standzeiten zur Einsatzzeit zählen und vom Kunden zu tragen sind. Dies gilt ebenso für anfallende Kosten für Ihr Personal oder Ihre Geräte/Maschinen. Ebenso werden Ansprüche von Dritten nicht von uns übernommen.

Um diese Problematik möglichst zu umgehen, bitten wir um frühzeitige Terminplanung von mindestens 1,5 Wochen vor Einsatzbeginn, denn nur wenn dieser Termin eingehalten wird und die Beschilderung entsprechend frühzeitig aufgestellt wird, sind die Fahrzeuge, die sich im Halteverbot befinden, durch die Polizei zu Lasten des Halters abzuschleppen.


 





Unternehmerstammtisch zu Besuch

Betriebsbesichtigung


 

Ab 01.09.2010 abzugeben

Sattelzugmaschine MAN


 

Gondelfahrten und Verlosung

Kran, Gondel und Verlosung großes Highlight