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Nach dem Unfall

Wie geht es weiter?

Sehr geehrte Kunden,
ein Autounfall ist immer mindestens ärgerlich oder leider manchmal auch schlimmer. Wir möchten Sie  deshalb mit einem kleinen Leitfaden unterstützen und Ihnen aufzeigen, welche Möglichkeiten Sie nun haben.

1. schnelle Kontaktaufnahme
Nachdem wir Ihr Fahrzeug abgeschleppt und auf unserem Gelände für Sie abgestellt und verwahrt haben, empfiehlt sich eine schnelle Kontaktaufnahme. Dies kann durch den Fahrzeughalter selbst oder einen Angehörigen geschehen. Wir benötigen zunächst die Kontaktdaten des Fahrzeughalters.

2. Standkosten
Halten Sie die Standzeiten des Fahrzeuges so kurz wie möglich, denn ab dem zweiten Tag nach der Verbringung Ihres Fahrzeuges auf unser Gelände fallen Standkosten an.
Wir wissen, dass Sie als Unfallopfer bzw. Angehöriger eines Solchen mit ganz anderen Problemen als dem kaputten Auto belastet sind. Deshalb wird der erste Standtag nach dem Unfall grundsätzlich nicht in Rechnung gestellt. Danach erlauben wir uns bis zur endgültigen Abholung eine Summe von 8,17€ zzgl. MwSt in Rechnung zu stellen.

3. persönliche Dinge
Natürlich dürfen Sie als Halter oder einer Ihrer Angehörigen (mit entsprechender Vollmacht von Ihnen) während unserer Geschäftszeiten das Fahrzeug besichtigen und ggf. persönliche Dinge entnehmen (sofern es sich nicht um eine polizeiliche Sicherstellung handelt). Wir bitten Sie, unsere Geschäftszeiten einzuhalten und den Feierabend bzw. das Wochenende der Familie Toscani zu respektieren.

4. Abmeldung des Fahrzeuges
Sollte Ihr Fahrzeug nicht mehr fahrbereit sein, übernehmen wir für Sie die Abmeldung, sofern die entsprechenden Unterlagen vorhanden sind. 

Ebenso ist natürlich auch die Abmeldung durch Sie möglich.
Bitte beachten Sie, dass wir aufgrund schlechter Erfahrungen aus der Vergangenheit erst dann Kennzeichen zur Abmeldung aushändigen, wenn die Abschlepprechnung beglichen worden ist.

5. die Abrechnung
Als Mitgliedsbetrieb des VBA (Verband der Bergungs- und Abschleppunternehmen e.V.) rechnen wir nach Bundesdurchschnittspreisen ab, welche durch den VBA ermittelt werden und agieren nach deren Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie haben die Möglichkeit bei uns in bar, per EC Cash oder bequem per Überweisung von zu Hause aus (Herausgabe des Fahrzeugs nach Geldeingang) zu zahlen.
Selbstverständlich darf Ihr Fahrzeug auch nach Begleichung der Abschlepprechnung weiter bei uns auf sein weiteres Schicksal warten, bedenken Sie aber, dass jeder Standtag weitere Kosten für Sie bedeutet.

6. Abholung des Fahrzeuges
Nach bezahlter Abschlepprechnung dürfen Sie Ihr Fahrzeug natürlich direkt abholen bzw. abholen lassen. Sollten Sie nicht persönlich anwesend sein, benötigen wir von Ihnen zwingend eine Vollmacht, die uns den Abholer und dessen Unternehmen eindeutig benennt. Wir fordern von den Abholern einen Ausweis zur Überprüfung ein.

7. Verschrottung des Fahrzeuges
Sollte Ihr Fahrzeug keinen Restwert mehr haben und eine Verschrottung in Frage kommt, bieten wir Ihnen in Zusammenarbeit mit hiesigen Verschrottungsunternehmen einen full-Service an. Wir bearbeiten für Sie den nötigen Papierkram und kümmern uns um die Verbringung auf den zuständigen Schrottplatz – und das natürlich alles kostenlos. Alles was wir von Ihnen benötigen ist Ihre Unterschrift auf den entsprechenden Unterlagen.

Einsätze
Bergung: 7. bis 10. Juni 2021 in Odisheim


Neues Fahrzeug: Mega-Trailer

3-Achs-Tele-Mega ab sofort bei uns


Bergung: 21.05.2019 A27 Cuxhaven-Altenwalde


10.05.2019 - NEU bei uns: BF3-Begleitungen


Kraneinstatz: 02.04.2019


Bergung: 29.03.2019


Bergung: 18.03.2019


Bergung: 15.03.2019


Schwertransporte: 15.02.2019