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Unsere AGBs

Innerhalb unseres Leistungsspektrums arbeiten wir mit verschiedenen Geschäftsbedingungen, die Sie jederzeit hier einsehen können.


Für Transport- und Kraneinsätze gelten im Regelfall die allgemeinen Geschäftsbedingungen derBundesfachgruppe Schwertransporte und Kranarbeiten (BSK).

Ausschließlichkeitsvermerk
Wir arbeiten ausschließlich auf der Grundlage der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bundesfachgruppe Schwertransporte und Kranarbeiten (AGB-BSK Kran + Transport) in der jeweils neuesten Fassung (n.F.). Dies gilt auch bei Durchführung von konventionellen Transporten im Straßengüterverkehr. Für die Vermietung von Hubarbeitsbühnen und Gabel-sowie Teleskopstapler gelten die AGB-BSK Bühne + Stapler (n.F.) und für die Durchführung von Schwermontagen (außer Grobmontagen) gelten die BSK-Montagebedingungen(n. F.). Unsere Geschäftsbedingungen liegen in unserem Büro zur Einsicht aus und werden Ihnen auf Anfra-ge  zugesandt. Außerdem finden  sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Internet unter unserer Homepage: www.toscani.de.

Sofern wir als reiner Schwerlast-Spediteur tätig werden und nur die Versendung des Ladegutes besorgen, gelten ausschließlich die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp2017) in jeweils geltender Fassung. Die  ADSP 2017 weichen in Ziffer 23 hinsichtlich des Haftungshöchstbetrages für Güterschäden (§ 431 HGB) vom Gesetz ab, indem sie die Haftung bei multimodalen Transporten unter Einschluss einer Seebeförderung und bei unbekanntem Schadenort auf 2 SZR/kg und im Übrigen die Regelhaftung von 8,33 SZR/kg zusätzlich auf 1,25 Mio. Euro je Schadenfall sowie 2,5  Mio. Euro je Schadenereignis, mindestens aber 2 SZR/kg, beschränken.

Beim Abschleppen und Bergen von Fahrzeugen arbeiten wir mit den Bedingungen für das Bergen und Abschleppen (VBA).

Aufträge im Bereich Reparaturen bzw. Instandsetzungen bearbeiten wir nach denBedingungen für die Ausführung von Arbeiten an Kraftfahrzeugen, Anhängern, Aggregaten und deren Teilen und für Kostenvoranschläge nach einer Empfehlung des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V. (ZDK).

Für die Vermietung unserer Baumaschinen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Mietgeräte.


Wichtige Information
Sondernutzung öffentlicher Verkehrsflächen

Immer wieder kommt es zu Problemen bei veranlassten und genehmigten Absperrungen und Beschilderungen an öffentlichen Verkehrsflächen. Fahrzeuge werden oft in den Halteverbotszonen verkehrswidrig abgestellt. Hierdurch kommt es folglich vermehrt zu Komplikationen beim Ablauf der Kranarbeiten.

Wir weisen darauf hin, dass dadurch entstehende Warte- bzw. Standzeiten zur Einsatzzeit zählen und vom Kunden zu tragen sind. Dies gilt ebenso für anfallende Kosten für Ihr Personal oder Ihre Geräte/Maschinen. Ebenso werden Ansprüche von Dritten nicht von uns übernommen.

Um diese Problematik möglichst zu umgehen, bitten wir um frühzeitige Terminplanung von mindestens 1,5 Wochen vor Einsatzbeginn, denn nur wenn dieser Termin eingehalten wird und die Beschilderung entsprechend frühzeitig aufgestellt wird, sind die Fahrzeuge, die sich im Halteverbot befinden, durch die Polizei zu Lasten des Halters abzuschleppen.

Einsätze
Bergung: 04.06.2021 Im Wohnegebiet in Brake
Bergung: 7. bis 10. Juni 2021 in Odisheim
3-Achs-Tele-Mega ab sofort bei uns
Bergung: 21.05.2019 A27 Cuxhaven-Altenwalde
10.05.2019 - NEU bei uns: BF3-Begleitungen
Kraneinstatz: 02.04.2019
C-Yoke entladen
Bergung: 29.03.2019
Bergung auf der B437 nahe Stadland
Sattelzug muss aus Seitenstreifen geborgen werden
Bergung: 18.03.2019
Sattelzug wird aus Graben geborgen
Vollsperrung der L135
Bergung: 15.03.2019
Sattelzug kommt auf Wirtschaftsweg von Fahrbahn ab
Bergung in Hemmoor
Schwertransporte: 15.02.2019
Transport eines Leuchttumrs

Wilhelmshaven - Nordholz